Viktoria Kretschmer für Die Linke im Rat der Stadt Nienburg

Aktuelles

Am Freitag, 12.01.07, habe ich Frau Lühring, Kommunalaufsicht, Landkreis Nienburg, persönlich ein Schreiben zum Ratsbeschluss, im Baugebiet Celler Strasse/Brügger Weg keinen Spielplatz einzurichten, übergeben. Lesen Sie hier mehr dazu.

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Projekt > Nienburg Spielplatz Brügger Weg/Celler Strasse

Das Niedersächsischen Gesetz über Spielplätze sieht vor, dass in neuen Baugebieten Spielplätze eingerichtet werden müssen.

Ratsbeschluss beugt Landesrecht

In seiner konstituierenden Sitzung hat der neue Rat der Stadt Nienburg am 07.11.2006 für das Neubaugebiet Brügger Weg/Celler Strasse einen Bebauungsplan beschlossen, der keinen Spielplatz vorsieht.

Nach der Ratssitzung vom 07.11.2006 habe ich mit der Stadtverwaltung mögliche Schritte gegen diese kinderfeindliche Rechtsbeugung diskutiert und am 22.11. die Kommunalaufsicht beim Landkreis Nienburg um rechtliche Prüfung gebeten. Diese hat mich am 24.11. an den Bürgermeister zurückverwiesen. Dieser sei nach § 65 der Niedersächsischen Gemeindeordnung zunächst für die Rechtmäßigkeit der Ratsbeschlüsse zuständig und möge prüfen, ob ein gesetzeskonformer Ausnahmezustand bestehe. Am 14.12. hat die Kommunalaufsicht den Bürgermeister an mein Schreiben erinnert.

Pressemitteilung "Ein Herz für Kinder"

Am 18.12.06 habe ich den Lokalzeitungen Die Harke und Blickpunkt dazu folgende Pressemitteilung übersandt.

"Mehr Herz für Kinder statt juristischer Winkelzüge"

Nach der Beschlußvorlage 6/561/2006 der Stadt ist in Nienburg die Kinderarmut mit 18,1 % mehr als doppelt so hoch wie im niedersächsischen Landesdurchschnitt (8,1 %). Die gleiche CDU, der im Kreistag für ein 50 Euro-Weihnachtsgeld an arme Kinder 175 Tausend Euro fehlen, will diesen Betrag in der Stadt jedes Jahr für einen Juristen ausgeben.

Ob das eine Garantie für eine sozialere Politik ist?

Unter der neuen Leitung durch einen Juristen als Ratsvorsitzenden hat der neue Rat der Stadt Nienburg in seiner ersten Sitzung für das Bebauungsgebiet Brügger Weg/Celler Strasse entgegen dem Niedersächsischen Spielplatzgesetz keinen wohnungsnahen Spielplatz vorgesehen: Statt wie im Gesetz gefordert höchstens 400 m ist es zum Kleinkinder-Spielplatz Zimmerplatz/Obstbaumwiese fast ein Kilometer. Für größere Kinder ist es noch weiter und obendrein gefährlich: Queren sie über die einen viertel Kilometer enfernte Ampel Sandweg die viel befahrene Bundesstrasse 214, gehen sie noch einen Kilometer bis zum Spielplatz Schwalbenweg.

Nach der Ratssitzung habe ich mit der Stadtverwaltung mögliche Schritte gegen diese kinderfeindliche Rechtsbeugung diskutiert und am 22.11. die Kommunalaufsicht beim Landkreis um rechtliche Prüfung gebeten. Diese hat mich am 24.11. an den Bürgermeister zurückverwiesen. Dieser sei nach § 65 der Niedersächsischen Gemeindeordnung zunächst für die Rechtmäßigkeit der Ratsbeschlüsse zuständig und möge prüfen, ob ein "gesetzeskonformer Ausnahmezustand" bestehe. Jetzt bin ich gespannt, wie kinderfreundlich er das Spielplatzgesetz auslegt und anwendet.

Den Sparversuch des Bürgermeisters unterstütze ich. Er schafft finanziellen Spielraum für ca. 20 weitere Krippenplätze. Vielleicht schafft es der Rat ja, 2008 für Herrn Hüttmann eine Nachfolgerin zu wählen, wenn er schon als stellvertretende Bürgermeister nur Männer gefunden hat und nur eine einzige Ratsfrau einen Ausschuss leiten darf.

Viktoria Kretschmer, Ratsfrau der Stadt Nienburg



Die Harke hat diese Pressemitteilung freundlicherweise am 29.12.06 im Lokalteil redaktionell verwendet.

"Kinderfeindliche Rechtsbeugung"

Linkspartei will Krippenplätze statt weiterem Wahlbeamten

Nienburg (DH). "Mehr Herz für Kinder statt juristischer Winkelzüge" fordert die Linkspartei Nienburg. In einer Pressemitteilung heißt es: Nach der Beschlussvorlage 6/651/2005 für den Rat der Stadt ist in Nienburg die Kinderarmut mit 18,1 Prozent mehr als doppelt so hoch wie im niedersächsischen Landesdurchschnitt (8,1 Prozent). Die gleiche CDU, der im Kreistag für ein 50-Euro-Weihnachtsgeld an arme Kinder 175 000 Euro fehlen, will diesen Betrag in der Stadt jedes Jah r für einen Juristen ausgeben.“

"Ob das eine Garantie für eine sozialere Politik ist?", fragt die Linkspartei. Unter der neuen Leitung durch einen Juristen als Ratsvorsitzenden habe der neue Rat der Stadt Nienburg in seiner ersten Sitzung für das Bebauungsgebiet Brügger Weg/Celler Strasse entgegen dem niedersächsischen Spielplatzgesetz keinen wohnungsnahen Spielplatz vorgesehen. Statt, wie im Gesetz gefordert, höchstens 400 Meter, ist es zum Kinderspielplatz Zimmerplatz/Obstbaumwiese fast ein Kilometer weit. Für größere Kinder ist es noch weiter und obendrein gefährlich Queren sie über die einen Viertelkilometer Ampel Sandweg die viel befahrene Bundesstraße 214, gehen sie noch einen Kilometer bis zum Spielplatz Schwalbenweg."

Nach der Ratssitzung habe die Vertreterin der Linkspartei im Stadtrat, Viktoria Kretschmer, mit der Stadtverwaltung mögliche Schritte gegen diese "kinderfeindliche Rechtsbeugung" diskutiert und am 22.November die Kommunalaufsicht beim Landkreis um rechtliche Prüfung gebeten. "Diese hat mich am 24. November an den Bürgermeister zurückverwiesen. Dieser sei nach § 65 der Niedersächsischen Gemeindeordnung zunächst für die Rechtmäßigkeit der Ratsbeschlüsse zuständig und möge prüfen, ob ein gesetzeskonformer Ausnahmezustand bestehe. Jetzt bin ich gespannt, wie kinderfreundlich er das Spielplatzgesetz auslegt und anwendet" schreibt Viktoria Kretschmer.

Den Sparversuch des Bürgermeisters unterstütze sie. Er schaffe finanziellen Spielraum für etwa 20 weitere Krippenplätze. Vielleicht schaffte es der Rat ja, 2008 für Gerd Hüttmann eine Nachfolgerin zu wählen, wenn er schon als stellvertredende Bürgermeister nur Männer gefunden habe und nur eine einzige Ratsfrau einen Ausschuss leiten dürfe.

Stellungnahme des Bürgermeisters

Am 04.01.2007 ist mir folgendes vom 22.12.06 datiertes Schreiben des Bürgermeisters zugegangen.

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Verzicht auf die Ausweisung eines Spielplatzes im Bebauungsplangebiet Nr. 134 Ortsteil Erichshagen Celler Straße/Brüggerweg“

Sehr geehrte Frau Kretschmer,

entsprechend dem Niedersächsischen Spielplatzgesetz (NSpPG) muss ein Spielplatz für Kinder (6 - 12 Jahre) grundsätzlich mind. 2 % der zulässigen Geschossflächen im Spielplatzbereich betragen.

Gemäß § 5 NSpPG kann allerdings auf die Anlage eines Kinderspielplatzes u. a. verzichtet werden, wenn der Spielplatz wegen der Art der Wohnungen entbehrlich ist (Abs. 1 Nr. 1) soweit den Spiel- und Bewegungsbedürfnissen der Kinder auf andere Weise gleichwertig entsprochen wird, z. B. wenn ihnen Grünflächen, Spielstraßen, Schulhöfe oder Sportplätze zur Verfügung stehen (Abs. 2).

Unter Berücksichtigung der Geschossflächen ergibt sich für das Baugebiet ein Nettospielflächenbedarf von rd. 354 m2 und liegt damit nur geringfügig über der gesetzlichen Mindestgröße.

Spielmöglichkeiten bestehen in den östlich angrenzenden Wiesenbereichen des Führser Mühlbachs als auch auf mehreren Spielplätzen im Umkreis des Baugebietes von 400 - 600 m. Diese vorhandenen Kinderspielplätze sollen für eine Übergangszeit als Spielplatz für die Kinder des neuen Baugebietes dienen, bis die Stadt Nienburg/Weser die Möglichkeit hat, im Zuge der Realisierung des südöstlich des Plangebietes im Flächennutzungsplan dargestellten Baugebietes (Wohnen) einen entsprechenden Kinderspielplatz anzulegen. Für die zum Erreichen der vorhandenen Spielplätze teilweise notwendige Querung der Celler Straße steht eine Ampelanlage in unmittelbarer Nähe des Plangebietes zur Verfügung. Hierdurch ergeben sich Wegelängen von bis zu 1.000 m.

Auf die Einrichtung eines Kinderspielplatzes wurde unter der Bedingung verzichtet, dass der Investor eine Infrastrukturabgabe anbietet, die die anteiligen Kosten für Gemeinbedarfseinrichtungen, (hier Kinderspielplatz), abdeckt. Die Infrastrukturabgabe wird frühestens nach Ablauf von 5 Jahren oder Verkauf sämtlicher Grundstücke fällig, sofern der Rat den Bedarf für einen Kinderspielpiatz ausdrücklich feststellt.

Der Rat hat am 07.11.2006 den Bebauungsplan Nr. 134—Ortsteil Erichshagen Celler Straße/Brüggerweg incl. Begründung als Satzung beschlossen. Die Begründung war Bestandteil des Beschlusses. In der Begründung zu dem Bebauungsplan ist erläutert, unter welchen Voraussetzungen (siehe oben) gem. § 5 NSpPG auf die Anlage eines Kinderspielplatzes verzichtet werden kann.

Der Rat war daher über die Regelungen des NSpPG informiert bzw. hat das Gesetz berücksichtigt.

Selbst dann, wenn Voraussetzungen im Einzelfall nicht entsprochen werden kann, können gern. § 5 (3) NSpPG geringere Anforderungen an die Voraussetzungen zulässig sein.

Mit dem Satzungsbeschluss hat der Rat im Zuge einer Ermessensentscheidung über die Ausnahme/Abweichung vom NSpPG beschlossen und daher kein Landesrecht gebeugt.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen gedient zu haben. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Onkes

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Erneute Anfrage an die Kommunalaufsicht

Noch am Tag des Posteingangs habe ich die Kommunalaufsicht per Mail gefragt, ob sie jetzt tätig werden möchte. Darauf hat sie bis 12.01.07 nicht reagiert.



Mein Schreiben an die Kommunalaufsicht vom 12.01.07

Daraufhin habe ich am 12.01.07 Frau Lühring folgendes Schreiben persönlich übergeben:

Sehr geehrte Frau Lühring,

am 24.11.06 hatten Sie angeregt, zuerst den Bürgermeister zum Verzicht auf einen Spielplatz Stellung beziehen zu lassen. Am 04.01.07 habe ich seine vom 22.12.06 datierte Stellungnahme erhalten und Ihnen am gleichen Tag deren Text übermittelt.

Herr Onkes schreibt, gemäß § 5 NSpPG könne auf die Anlage eines Kinderspielplatzes u. a. verzichtet werden, .. soweit den Spiel- und Bewegungsbedürfnissen der Kinder auf andere Weise gleichwertig entsprochen werde, z. B. wenn ihnen Grünflächen, Spielstraßen, Schulhöfe oder Sportplätze zur Verfügung stünden (Abs. 2). ... Spielmöglichkeiten bestünden in den östlich angrenzenden Wiesenbereichen des Führser Mühlbachs als auch auf mehreren Spielplätzen im Umkreis des Baugebietes von 400 - 600 m.

Die eingezäunten, privaten, zum Teil sumpfigen Wiesen östlich des Führser Mühlbachs scheinen mir wenig zum Spielen geeignet und werden möglicherweise für die Umgehungsstrasse der B 214 gebraucht. Die benachbarten Spielplätze sind alle weiter entfernt, als der Bürgermeister unterstellt. Mit einem geeichten Wegstreckenzähler habe ich folgende Wege von der Kreuzung Celler Strasse/Brügger Weg zu vier benachbarten Spielplätzen gemessen:

Die Entfernungen verkürzen sich beim ersten Weg und verlängern sich für Kinder bei den vier weiteren Wegen stets um den Abstand von der Kreuzung Celler Strasse/Brügger Weg bis zum jeweiligen Grundstück im Brügger Weg. Die Entfernungen sind doppelt so groß wie vom Bürgermeister angegeben.

In jedem Fall sind sie erheblich weiter als es § 2 Abs. 2 NSpPG verlangt. § 5 Abs. 2 Ziffer 2 NSpPG fordert völlig unübersehbar, dass ein öffentlicher Ersatzspielplatz für Kinder nicht weiter als 400 m entfernt sein darf. Die gesetzlichen Vorgaben werden also nicht eingehalten.

Weiter fährt der Bürgermeister fort, diese vorhandenen Kinderspielpläze sollten für eine Übergangszeit als Spielplatz für die Kinder des neuen Baugebietes dienen, bis die Stadt Nienburg/Weser die Möglichkeit habe, im Zuge der Realisierung des südtlich des Plangebietes im Flächennutzungsplan dargestellten Baugebietes (Wohnen) einen entsprechenden Kinderspielplatz anzulegen. Dabei verdeutlichen die weiteren Zeilen des Bürgermeisters die mangelnde Konkretheit und die voraussichtlich sehr lange Übergangszeit. Herr Onkes führt aus: Auf die Einrichtung eines Kinderspielplatzes sei unter der Bedingung verzichtet worden, dass der Investor eine Infrastrukturabgabe anbiete, die die anteiligen Kosten für Gemeinbedarfseinrichtungen, (hier Kinderspielplatz), abdecke. Die Infrastrukturabgabe werde frühestens nach Ablauf von 5 Jahren oder Verkauf sämtlicher Grundstücke fällig, sofern der Rat den Bedarf für einen Kinderspielpiatz ausdrücklich feststelle.

Nun fordert aber § 5 Abs.1 NSpPG, dass, wenn schon kein öffentlicher Spielplatz in der Nähe vorhanden ist, ein geeigneter öffentlicher Spielplatz konkret geschaffen und nicht nur vielleicht angedacht wird. Von einer konkreten Planung kann aber nach den obigen Ausführungen des Bürgermeisters nicht die Rede sein. Damit widersprechen Ratsbeschluss und Brief des Bürgermeisters aus meiner Sicht klar den Vorgaben des NSpPG.

Weiter wiegelt der Bürgermeister ab, für die zum Erreichen der vorhandenen Spielplätze teilweise notwendige Querung der Celler Straße stünde eine Ampelanlage in unmittelbarer Nähe des Plangebietes zur Verfügung. Hierdurch ergäben sich Wegelängen von bis zu 1.000 m.

Dem Hinweis des Bürgermeister, nach § 5 (3) NSpPG könnten geringere Anforderungen an die Gestaltung der Spielplätze zulässig sein, wenn Voraussetzungen im Einzelfall nicht entsprochen werden könne, fehlt jeder Bezug zu den klaren Forderungen des Gesetzes. Warum den Voraussetzungen in diesem Fall nicht entsprochen werden könne, ist dem Schreiben des Bürgermeisters nicht zu entnehmen. Es ist doch noch genug Platz in dem Baugebiet vorhanden, da bisher nicht alle Grundstücke verkauft sind. Demnach könnte doch ein Grundstück, zumindest vorübergehend, als Spielplatz eingerichtet werden, um dem Gesetz und den Bedürfnissen der Kinder zu entsprechen.

In einer Stadt, die kinderfreundlich sein will, sollten sich Rat und Verwaltung gründlich mit dem Spielplatzgesetz und den Entfernungen des Baugebiets zu den nächsten Spielplätzen vertraut machen. Ich bin nicht sicher, ob das hier geschehen ist. Es ist für mich nicht erkennbar, dass der Rat, wie vom Bürgermeister weiter ausgeführt, über die Regelungen des NSpPG informiert war bzw. das Gesetz berücksichtigt hat.

Daher möchte ich Sie nochmals ersuchen, als Aufsichtsbehörde den Ratsbeschluss gegen einen Spielplatz im neuen Baugebiet Celler Strasse/Brügger Weg zu prüfen.



Was meinen Sie?

Was halten Sie vom Brief des Bürgermeisters? Warum operiert der Bürgermeister mit falschen Entfernungsangaben und verheimlicht wichtige Aussagen des Spielplatzgesetzes? Soll das Spielplatzgesetz Spielplätze verhindern oder dort gesetzlich erzwingen, wo sich Bauträger und Kommunen aus ihrer sozialen Verantwortung stehlen?

Bitte mailen Sie mir Ihre Meinung.

Viktoria Kretschmer für Die Linke im Rat der Stadt Nienburg